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AGB

AGB der HIB Hotel in Baesweiler GmbH

I. Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der HIB Hotel in Baesweiler GmbH (nachfolgend HIB) zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen der HIB gegenüber dem Kunden.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der HIB ausdrücklich in Textform anerkannt.

II. Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt nach Antrag des Kunden durch Annahme des Antrages durch die HIB zustande. Der HIB steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der Überlassenen Zimmer durch Dritte, sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der HIB und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Die HIB kann eine im Einzelfall erteilte Erlaubnis aus wichtigem Grund nachträglich widerrufen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung und Abtretung
1. Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise von HIB zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von HIB an Dritte.
2. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und erhöhen sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben, so behält sich die HIB das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben bzw. um den Betrag der neu eingeführten lokalen Steuern und Abgaben. Ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB, besteht das Recht der HIB gemäß Satz 1 auch dann, wenn ein Zeitraum von vier Monaten unterschritten wird.
3. Die Preise können von der HIB ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die HIB dem zustimmt.
4. Rechnungen von der HIB sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist die HIB berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die HIB behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.
5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR an HIB zu zahlen. Dem Kunden wird gestattet, nachzuweisen, daß der HIB keine oder nur niedrigere Kosten entstanden seien.
6. Die HIB ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
7. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder einer Erweiterung des Vertragsumfangs, ist die HIB berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Nummer 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Die HIB ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Ziffer 6 für bestehende oder künftige Forderungen im Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß den vorstehenden Ziffern 6 oder 7 geleistet wurde.
9. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
10. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen gegenüber Forderungen der HIB aufrechnen.

IV. Abbestellung, Stornierung,
Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Kunden

1. Eine kostenfreier Stornierung der Buchung durch den Kunden ist bis 18.00 Uhr am Vortag des vereinbarten Anreisetages möglich, soweit nichts anderes vereinbart wurde. In diesem Fall hat die HIB keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel.
2. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, oder nimmt der Kunde das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch, ohne dies der HIB mitzuteilen, besteht kein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden. Die HIB ist berechtigt, nicht allerdings auch verpflichtet, die stornierten bzw. nicht in Anspruch genommenen Zimmer anderweitig zu vergeben. Der Kunde schuldet in diesen Fällen die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich erzielter Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung, sowie abzüglich ersparter sonstiger Aufwendungen. Für den Fall, daß eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist, ist die HIB berechtigt, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren: Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises bei Übernachtungen mit/ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß der HIB kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. Ein ggf. dem Kunden aus anderen Rechtsgründen zustehendes gesetzliches Rücktrittsrecht bleibt hiervon unberührt.

V. Rücktrittsrecht der HIB
1. Innerhalb der oben unter IV. Ziffer 1 genannten Frist, ist die HIB ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von HIB von seinem Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei der Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von HIB nicht zur festen Buchung bereit ist.
2. Wird eine vereinbarte oder eine gemäß oben unter III. Ziffern 7 und 8 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichenlassen einer von HIB gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die HIB ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat HIB das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Kunde hieraus Ersatzansprüche gegen die HIB herleiten kann. Ansprüche von HIB aus Ziffer IV bleiben von dieser Regelung unberührt.
4. Ferner ist HIB berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, zum Beispiel, wenn
 höhere Gewalt oder andere von HIB nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
 Hotelleistungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
 HIB begründeten Anlass zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von HIB in der öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von HIB zuzurechnen ist;
 der Zweck des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;
 eine unbefugte Weiter- oder Untervermietung vorliegt (vgl. oben unter II. Ziffer 4);
 HIB von Umständen Kenntnis erlangt, daß sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen der HIB nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der HIB gefährdet erscheinen.
5. HIB hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in den Fällen der Ziffern 1-3 nicht.

VI. Zimmernutzung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe
1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die HIB hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer in Textform bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer HIB spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die HIB aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, daß der HIB kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die HIB ist ihrerseits berechtigt, nachzuweisen, daß ihr ein höherer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung von HIB
1. Die HIB haftet auf Schadensersatz, soweit Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ihr, ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HIB nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Im Falle
a) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie
c) der Übernahme einer schriftlichen Garantie
haftet die HIB ohne Geltung der oben genannten Einschränkungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Ebenso nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ohne Geltung der oben genannten Einschränkungen haftet die HIB für eingebrachte Sachen des Kunden.
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von HIB besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet HIB nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 1-3. Etwaige Schäden sind HIB unverzüglich anzuzeigen.
6. Weckaufträge werden von HIB mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. HIB übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. HIB haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 1-3.

VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der HIB.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der HIB. Das Gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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